Innung für Metallhandwerke 

Mülheim an der Ruhr - Oberhausen



Auslaufmodell DIN 18800-7
Änderungen die Sie wissen müssen!

Schon heute möchten wir unsere Mitgliedsbetriebe über zukünftige Entwicklungen in der schweißtechnischen Normung informieren. Die Normenreihen prDIN EN 1090-1:2008-03 „Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile (CE)“ (z. Z als Entwurf) und DIN EN 1090–2:2008-12 „Ausführung von Stahlbauten und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln an die Ausführung von Stahltragwerken“ werden die schweißtechnische Norm DIN 18800-7 „Stahlbauten: Ausführung und Herstellerqualifikation“ zukünftig ersetzen. Viele Normen für Schweißzusätze wurden bereits geändert.

Aktueller Stand nach DIN 18800-7:

  • Einteilung in die Klassen A bis E
  • Klasse A ist kein Nachweis erforderlich
  • Klassen B – E findet eine Betriebsprüfung durch eine anerkannte Stelle statt
  • Herstellerqualifikation für Stahlbauten für die jeweilige Klasse wird dem Betrieb für die Dauer von 3 Jahren bescheinigt

Für die Betriebsabnahme wird benötigt bzw. geprüft:

  • Schweißer-Prüfungszeugnisse
  • Fachgespräch mit der Schweißaufsicht
  • Betriebliche Voraussetzungen <öi>Werkseigene Produktionskontrolle

Gemäß den Bestimmungen der Landesbauordnung und der Bauregelliste muss der Betrieb das Ü-Zeichen für sein Produkt bescheinigen.Nach der DIN 18800-7 erfolgt die Zertifizierung des Betriebes. Zukünftig wird nach der neuen Norm DIN EN 1090-1 die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle und zwar nach dem Konformitätsnachweisverfahren 2+ durchgeführt (s. nachfolgende Tabelle).Die CE-Konformitätsbescheinigung unterliegt RegelungenKonformitätsnachweisverfahren 2 +Tabelle ZA.2 – System der Konformitätsbescheinigung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen


Produkt

Verwendungszwecke

Stufe(n) oder Klassen

System der Konformitäts-
bescheinigung

Tragende Stahl- und Aluminium
bauteile

Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken

            --

              2+

 System 2+: s. Richtlinie 89/106 EWG (BPR), Anhang III.2 (ii). Möglichkeit 1. einschließlich
Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine zugelassene Stelle auf der  Grundlage einer Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie der laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle.

Der Hersteller von Bauprodukten hat gegenüber der benannten Stelle (früher anerkannte Stelle) den Nachweis seiner Dokumentation in Form der werkseigenen Produktionskontrolle zu führen (s. nachfolgende Tabelle)

Aufgaben

Aufgaben des Herstellers

Erstprüfung

Aufgaben des Herstellers

Werkseigene Produktionskontrolle

Aufgaben des Herstellers

Probenahme, Prüfung & Überprüfung im Werk




Aufgaben der benannten Stellen

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle


auf den folgenden Grundlagen:

Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle

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Laufende Überwachung und Anerkennung
der werkseigenen Produktionskontrolle



Darüber hinaus muss der Hersteller die Konformitätserklärung erstellen und aufbewahren, welche es dem Hersteller erlaubt, die CE-Kennzeichnung an das Produkt anzubringen. Auch der Teil 2 der DIN EN 1090 ist vom Aufbau anders gestaltet. Während bei der DIN 18800-7 die Schweißbauteilklassifizierung A - E abhängig vom Werkstoff, der Erzeugnisdicke, dem Schweißprozess, der Art des Bauteils und der Beanspruchung ist, enthält die DIN EN 1090 eine Einteilung in Ausführungsklassen EXC 1 – 4. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie den Schadensfolgeklassen CC, der Beanspruchungskategorie PC und der Herstellungskategorie SC.

Nach der DIN 18800-7 erhält der zertifizierte Betrieb i. d. R. für 3 Jahre eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation von Stahlbauten in der entsprechenden Klasse. Nach dem neuen Regelwerk erhält das Unternehmen ein Schweißzertifikat. Die Schweißzertifikate sollten folgende Angaben enthalten:

  • Geltungsbereich und anzuwendende Normen
  • Ausführungsklasse(n)
  • Schweißverfahren
  • Ausgangswerkstoff(e)
  • Schweißaufsicht, siehe EN ISO 14731
  • ggf. Bemerkungen

Die üblichen Überwachungsintervalle sind abhängig von der Ausführungsklasse (s. nachfolgendes Bild)

Übliche Überwachungsintervalle

Ausführungsklasse  

Abstände zwischen der Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers nach der Erstprüfung (Jahre)

EXC1 und EXC2

1-2-3-3

EXC3 und EXC4

1-1-2-3-3


Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung in Ihrem Unternehmen?  Benötigen Sie Hilfe bei der Durchführung und Abnahme der Erst- und Wiederholungs Schweißerprüfungen in Ihrem Betrieb? Wollen Sie Ihren Betrieb nach der Herstellerqualifikation Klasse A - E qualifizieren? Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Joachim Tewes, SFI, Tel. 02 01 / 8 96 47 – 19.